Messenger-Anwendungen wie WhatsApp und Facebook Messenger erfreuen sich starker Beliebtheit beliebt.
Kein Wunder, denn sie ermöglichen eine schnelle und unkomplizierte Kommunikation. Doch leider können solche Chat-Programme auch zum Datenrisiko werden – nicht nur bei privater, sondern auch bei beruflicher Kommunikation.
Bekannt, beliebt, bedenklich?
Es vibriert, es piept, es macht „Pling“: Smartphone-Nutzer in Deutschland erhalten durchschnittlich 13 Kurznachrichten pro Tag, wie eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom zeigt.
„Kurznachrichten spielen nicht nur in der privaten Kommunikation eine ganz zentrale Rolle. Insbesondere während der Corona-Pandemie halten viele so den Kontakt zu Freunden und Familienmitgliedern und können so schnell und unkompliziert Grüße, Fotos und auch Videos austauschen“, so der Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Wer ein Smartphone besitzt, verwendet fast immer auch Messenger-Apps wie WhatsApp, Signal oder Facebook Messenger. 9 von 10 Smartphone-User – was rund 50 Millionen Menschen in Deutschland entspricht – haben entsprechende Apps installiert.
Auch berufliche Kommunikation findet über Messenger-Apps wie WhatsApp, Signal oder Telegram statt, so zum Beispiel das Verschicken von Urlaubsgrüßen. Als Beispiel: 36 Prozent tätigen im Urlaub einen Video-Anruf über Skype, Facetime oder WhatsApp.
Messenger-Dienste sind mittlerweile das meistgenutzte Kommunikationsmittel. Umso entscheidender sei es, dass Kommunikation per WhatsApp und Co. in einem absolut vertrauensvollen und sicheren Umfeld stattfinden könne, wie Bitkom betont.
Datenschützer mahnen zur Vorsicht bei Messenger-Diensten
Vor allem die besonders beliebte Applikation WhatsApp steht häufig in der Kritik von Datenschützern. Problematisch: Schon bei der Anmeldung für WhatsApp können alle Kontaktdaten, die im Telefon gespeichert sind, an den Anbieter übertragen werden. Die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz warnen, dass hierfür keine eine Rechtsgrundlage besteht, und dass die Personen, die im Nutzertelefon gespeichert sind, nicht in die Datenweitergabe einwilligen oder ihr widersprechen können.
„Es gibt deutlich datensparsamere Messenger-Dienste auf dem Markt, die dieselben Möglichkeiten der Kommunikation bieten“, so zum Beispiel die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen, Barbara Thiel.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen hat bereits sogenannte „Leitplanken für die Auswahl von Messenger-Diensten“ veröffentlicht, die dabei helfen, geeignete Messenger-Apps auszuwählen (als PDF verfügbar unter https://ogy.de/leitplanken-ldi-nrw).
Was Sie bei Messengern beachten sollten
Bevor Sie sich für einen Messenger-Dienst entscheiden, sollten Sie prüfen,
- ob Sie der Anbieter transparent über die mit der Nutzung verbundenen Datenverarbeitung informiert (Datenschutzerklärung),
- ob der Anbieter die Datenschutz-Vorgaben zur (Nicht-)Weitergabe und (Nicht-)Auswertung personenbezogener Daten einhält,
- ob die personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der EU übertragen werden sollen,
- ob Sie datenschutzfreundliche Einstellungen machen können oder, besser noch, diese bereits voreingestellt sind,
- ob Sie die Messenger-App nutzen können, ohne die im Adressbuch vorhandenen Kontaktdaten, vor allem Telefonnummern, für Zwecke des Anbieters bzw. für fremde Zwecke an den Anbieter zu übermitteln, und
- ob der Anbieter übermittelte Daten mit allgemein anerkannten und dem Stand der Technik entsprechenden Verfahren verschlüsselt.
Nur freigegebene Messenger nutzen
Da es vielfältige Datenrisiken bei der Installation und Nutzung von Messenger-Anwendungen geben kann, bestehen also zahlreiche Anforderungen.
Verwenden Sie daher beruflich nur dann Messenger-Apps, wenn sie intern freigegeben sind. Und dann auch nur die, die wirklich zugelassen sind. Auch privat sollten Sie sich genau überlegen, wem Sie Ihre Kontaktdaten, Fotos, Videos und Statusinformationen anvertrauen. Es ist nicht einfach, selbst zu überprüfen, ob Datenschutzvorgaben eingehalten werden. Deshalb sind die Hinweise der Datenschutz-Aufsichtsbehörden zu einzelnen Messenger-Diensten wichtig und hilfreich (vgl. zum Beispiel die erwähnten „Leitplanken für die Auswahl von Messenger-Diensten“).
Gerade wenn Messenger weit verbreitet und somit beliebt und bekannt sind, heißt das nicht, dass sie besonders sicher und datenschutzfreundlich sind. Es ist ratsam, dass Sie auch im privaten Umfeld über den Datenschutz bei Messengern sprechen. Entscheiden Sie sich gemeinsam mit Ihren Kontakten für mehr Datenschutz in der digitalen Kommunikation!