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Datenschutz bei Smartphone-Apps

Während der Corona-Pandemie haben mobile Geräte und Anwendungen noch weiter an Bekanntheit und Beliebtheit gewonnen. Die Zahl der installierten Smartphone- und Tablet-Apps steigt und steigt. Doch wie ist es bestellt um den Datenschutz bei den mobilen Anwendungen? Die Antwort ist nicht immer einfach.

Eine App für jedes Thema

Soziale Netzwerke, Online-Banking, Handyspiele, Lernplattformen, Büroanwendungen, Antivirenprogramme und vieles mehr: 2021 gaben die Deutschen so viel Geld für Smartphone-Apps aus wie nie zuvor. Laut Digitalverband Bitkom wurden 2021 insgesamt 2,9 Milliarden Euro Umsatz mit Handy-Programmen generiert.

„Das Angebot an Apps wächst kontinuierlich – sie ersetzen die Digitalkamera, das Bücherregal, die Spielekonsole“, sagte Dr. Sebastian Klöß, Bereichsleiter für Consumer Technology bei Bitkom. „Gerade in der Corona-Krise haben die Menschen mehr Zeit mit ihrem Endgerät verbracht, neue Apps ausprobiert und dabei auch mehr Geld ausgegeben – etwa, um im Rahmen von kostenpflichtigen Online-Kursen fit zu bleiben, sich mit Gaming die Zeit zu vertreiben oder um eine neue Sprache zu lernen.“

Apps gegen Geld – oder gegen Daten

Es stimmt schon, dass Apps deshalb so beliebt sind, weil sie nichts kosten. Den Großteil der mobilen Anwendungen bekommt man tatsächlich, ohne dafür zu bezahlen. Doch ob der Anbieter seine App auch wirklich bereitstellt, ohne eine dafür eine Gegenleistung zu verlangen, ist eine andere Geschichte.

Zahlreiche Apps finanzieren sich über Werbung. Damit die Werbung relevant und erfolgreich ist, sammeln viele dieser Apps Daten über ihre Nutzer. Daran ist grundsätzlich nichts auszusetzen – wenn nur die Anwender darüber informiert wären und darin zugestimmt hätten.

Tatsächlich sammeln die Apps die Nutzerdaten und werten diese aus, oftmals ohne eine Information und Zustimmung der User. Und: Dies ist nicht nur der Fall bei kostenlosen Apps. Auch kostenpflichtige Anwendungen können Daten einsammeln, die dann für Zusatzgeschäft genutzt werden.

Und die Datenschutzerklärung?

Einer Datenschutzerklärung, die vor der Installation der App einzusehen sein muss, sollte folgendes enthalten: ob die App Daten sammelt, welche Daten sie sammelt und zu welchem Zweck, und wer die Daten des Nutzers erhält.

Doch auch nach der Installation der App muss die Möglichkeit bestehen, die Datenschutzerklärung einzusehen. Vor allem bei einem Update der App kann sich etwas geändert haben, das Einfluss auf den Datenschutz hat.

Aber: Wer Apps nach einer Datenschutzerklärung durchsucht, wird leider nicht immer fündig!

Hinterfragen Sie den Datenschutz: in der App selbst und bereits im App-Store

Ob man eine App überhaupt installiert und nutzt, sollte davon abhängen, ob sie eine Datenschutzerklärung hat oder nicht. App-Stores wie Google Play beinhalten in der Regel einen Link in der App-Beschreibung, der zur Datenschutzerklärung verweist. Leider ist dieser Link nicht so schnell zu finden, er kann sich zum Beispiel bei den Kontaktdaten des App-Entwicklers „verstecken“.

Noch schwieriger verhält es sich, wenn die App bereits auf Smartphone oder Tablet installiert ist. Es gleicht eher einer Ausnahme, wenn die App einen separaten Bereich für die Datenschutzerklärung hat. Und auch wenn eine App bekannt ist, ist sie noch lange nicht bekannt dafür, wirklich umfassend über den Datenschutz zu informieren.

Wer eine App also nicht mit seinen Daten bezahlen will, ohne genau zu wissen, wer was zu welchem Zweck tut, sollte auf Anwendungen ohne Datenschutzhinweise verzichten. Tatsächlich wollen viele Apps mehr erfahren, als sie wissen müssten. Ein klassisches Beispiel sind Apps mit Taschenlampen-Funktion, die auf den Standort und die Bildergalerie zugreifen wollen. Da sollte einem das Licht aufgehen, dass hier womöglich Nutzerdaten gesammelt werden.

Wissen Sie, was Apps über Sie wissen? Testen Sie Ihr Wissen

Frage: Kostenpflichtige Apps sammeln keine Nutzerdaten. Richtig oder falsch?

  1. Richtig, denn man bezahlt schließlich mit Geld und nicht mit Daten.
  2. Falsch, denn man kann nicht davon ausgehen, dass der Anbieter einer kostenpflichtigen App keine Zusatzgeschäfte mit Daten machen will.

Lösung: Die Antwort 2. ist richtig. Selbst Apps, die Geld kosten, können Berechtigungen für Datenzugriffe verlangen, die nicht erforderlich sind. Die Apps können dann Nutzerdaten sammeln, um sie an Dritte weiterzugeben oder selbst zu nutzen.

Frage: Apps ohne Datenschutzhinweise werten auch keine Nutzerdaten aus. Stimmt das?

  1. Gerade wenn keine Datenschutzerklärung existiert, ist es möglich, dass die App verstärkt Nutzerdaten sammelt und analysiert.
  2. Bei der App sind dann keine personenbezogenen Daten im Spiel.

Lösung: Die Antwort 1. ist richtig. Wenn eine App nicht über den Datenschutz informiert, ist er dem Anbieter offensichtlich nicht sehr wichtig. Eine informierte Einwilligung des Users ist nicht möglich. Stattdessen kann es sein, dass unnötige Datenzugriffe erfolgen und Nutzerprofile erzeugt werden – ohne dass die Betroffenen davon wissen. Auf Apps ohne Datenschutzhinweise sollten Sie daher besser verzichten.

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